Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 15.11.2010

1 § Geltungsbereich

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB genannt, gelten für die vertraglichen Beziehungen zwischen der Musikschule Kornprobst, und dem Teilnehmer bzw. dessen gesetzlichen Vertreter, nachfolgend Schüler genannt.

 

2 § Anmeldung

Die Anmeldung kann jederzeit persönlich, telefonisch, per Fax, per E-Mail oder per Post erfolgen. Sie schließt die Anerkennung der AGB ein. Diese werden Vertragsgegenstand. Der Unterrichtsvertrag wird mit der ersten Unterrichtsstunde wirksam.

 

3 § Unterricht

Die reguläre Unterrichtsart ist Einzelunterricht mit 30 minütiger Dauer.
Desweiteren wird Gruppenunterricht mit 45 minütiger Dauer angeboten, wobei zu beachten ist, dass der betreffende Schüler selbst für einen weiteren Schüler sorgen muss.

 

3.1 § Aufsichtspflicht

Die Aufsichtspflicht des Lehrer erstreckt sich nur auf die vereinbarte Unterrichtszeit und nur auf den Unterrichtsraum.
Der Unterricht findet ausschließlich in den Räumen der Musikschule statt.

 

3.2 § Unterrichtszeit

Die Festlegung der Unterrichtszeit – und Änderungen derer – erfolgen nach Rücksprache mit dem Lehrer.

 

3.3 § Unterrichtsausfall

Unterrichtsausfall bedingt durch den Lehrer wird nachgeholt. Sollte ein Nachholen aus gesundheitlichen Gründen des Lehrers nicht möglich sein, wird Ersatz gestellt.

Unterrichtsausfall bedingt durch den Schüler wird nicht nachgeholt. Bei längerer Erkrankung besteht nach Rücksprache mit dem Lehrer die Möglichkeit einer vorzeitigen Beendigung des Unterrichtsverhältnisses.

Während der Ferien und an gesetzlichen Feiertagen findet kein Untericht statt.

 

4 § Gebühr

Die Jahresgebühr wird berechnet durch die Anzahl der Stunden, die der Schüler nimmt. Bei wöchentlich 30 min. Einzelunterricht sind dies 36 Unterrichtsstunden pro Jahr. Die Jahresgebühr wird zur Vereinfachung auf 12 gleiche Teilbeträge aufgeteilt und daher monatlich abgebucht. Die Ferien und Feiertage zahlt man also nicht mit.

Unterrichtsmaterialien wie z.B. Noten sind in dieser Jahresgebühr nicht enthalten.

Sobald ein zweites Familienmitglied sich zum Unterricht anmeldet wird ein Rabatt gewährt. Dies gilt auch wenn ein Schüler sich für ein zweites Instrument anmeldet.

5 § Vertrag

Der Unterrichtsvertrag ist unbefristet. Eine Kündigung muss schriftlich per eingeschriebenen Brief an die Adresse der Schule erfolgen. Der Abgang ist nur zum 1. Januar, 1. April und 1. Oktober unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat möglich.

5.1 § Außerordentliche Kündigung
Ein vorzeitiges Ausscheiden des Schülers aus dem Vertrag kann nur in begründeten Fällen wie z.B. Wegzug, längere ärztlich attestierte Krankheit o.ä. auf schriftlichen Antrag genehmigt werden.

5.2 § Änderungen

Sobald sich die im Vertrag angegebenen Daten des Schülers ändern, z.B. bei Umzug, muss der Schüler dies melden, sodass die Daten geändert werden können.

 

6 §  Haftungsausschluss

Die Musikschule haftet nicht für Schäden bzw. für den Verlust von privatem Eigentum der Schüler. Beim Schulbesuch in der Musikschule handelt es sich um eine außerschulische Betätigung an einer Ergänzungsschule. Diese unterliegt nicht dem gesetzlichen Unfalldeckungsschutz. Für Personenschäden während des Unterrichtes sowie auf dem Hin- und Rückweg zum Unterricht haftet die Musikschule nicht.
Schüler haften für infolge ihres Verhaltens der Musikschule zugefügten Schäden.